Im Außenhandel lauern eine ganze Reihe von Exportrisiken. Diese können Unternehmen abfedern, indem sie sich mit einer Kreditversicherung schützen.
Wie schütze ich mich vor Risiken im Außenhandel?
Gegen Exportrisiken im Handel mit ausländischen Firmen sind Unternehmen nur scheinbar machtlos. Eine Kreditversicherung etwa schützt vor politischen und wirtschaftlich bedingten Risiken im Außenhandel. Sie deckt zum Beispiel Fabrikations- und Ausfuhrrisiken ab.
Die verschiedenen Exportrisiken im Außenhandel
Der Außenhandel unterliegt, wie alle wirtschaftlichen Transaktionen, einer Vielzahl von Risiken. Einige davon treten ausschließlich im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr auf. Das gilt unter anderem für politische Risiken und für Währungsrisiken. Andere Risiken sind im Außenhandel bedeutsamer als im Binnenhandel, zum Beispiel Transportrisiken oder Kreditrisiken. Diese Risiken können schlimmstenfalls die Existenz eines Unternehmens gefährden.
Wer als Unternehmer Außenhandel betreibt, ist noch weiteren verschiedenen Exportrisiken ausgesetzt.
- Dazu gehört zum Beispiel das Fabrikationsrisiko. Es tritt ein, wenn wirtschaftliche oder politische Umstände im Ausland es nicht zulassen, dass die Waren fertiggestellt oder versandt werden. Dieses Risiko kann über eine Kreditversicherung abgedeckt werden. Versichert sind Verluste, die dem Exporteur durch die vorzeitige Beendigung von Geschäften entstehen.
- Die Deckung des Ausfuhrrisikos im Außenhandel schützt den Exporteur für die Zeit zwischen dem Beginn der Leistung beziehungsweise dem Versand der Ware und dem Eingang der Forderung, wobei das Insolvenzrisiko des Importeurs mitversichert ist.
- Zu den Exportrisiken zählen auch die Finanzkreditrisiken. Diese entstehen im Außenhandel, wenn ein inländisches Kreditinstitut aufgrund des Exportgeschäftes auf Antrag des Exporteurs dem ausländischen Importeur einen Kredit gewährt, der liefergebunden ist (Bestellerkredit). Die im Rahmen der Kreditversicherung gewährte Finanzkreditdeckung sichert dem finanzierenden Kreditinstitut die Rückzahlung des Kredits zu, der dem Importeur gewährt wurde, wobei die Zinsen in den Versicherungsschutz der Kreditversicherung eingeschlossen sind.
Der Einfluss politischer Risiken auf den Außenhandel
Es sind vor allem politische Risiken, die Einfluss auf den Handel mit außereuropäischen Ländern haben können. Dazu gehören zum Beispiel politische Unruhen, eine Revolution, Bürgerkrieg oder schlimmstenfalls Krieg. Dann kann es passieren, dass der Exporteur aufgrund einer zerstörten Verkehrsverbindung, zerstörter Infrastruktur, aufgrund von Blockaden und einer insgesamt schlechten Sicherheitslage daran gehindert wird, Waren vertragsgemäß zu liefern. Das bedeutet, dass der Zahlungsanspruch nicht entsteht. Möglicherweise kann der Importeur wegen der politischen Krise die Waren nicht bezahlen.
Gegen diese Exportrisiken schützt eine Kreditversicherung. Auch ein Wirtschaftsboykott oder ein Handelsembargo zählen zu den politischen Risiken, die den Außenhandel nachhaltig beeinflussen können. Wird zum Beispiel gegen das Importland ein Embargo verhängt, darf die Ware nicht mehr ausgeliefert werden, ohne dass den Exporteur ein Verschulden trifft. Eine andere Fallkonstellation ist, dass das Importland einen Boykott gegen Einfuhren aus anderen Ländern verhängt, sodass eine Lieferung ebenfalls nicht möglich ist. Die genannten Exportrisiken sind nicht beeinflussbar und können den Exporteur unvermittelt und existenzbedrohend treffen, wenn er über keine Kreditversicherung verfügt. Auch eine politisch motivierte Beschlagnahme, die Zerstörung oder Beschädigung von Waren gehören zu den Exportrisiken im Außenhandel. Der Schaden besteht bei Exportrisiken also darin, dass die Vertragserfüllung und damit die Bezahlung der Waren verhindert werden. Diese Schäden können jedoch entsprechend versichert werden.
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